Auszug aus dem Vorstands Protokoll vom 26. Januar 1856
Tages-Ordnung
2. Die Verlegung der Jahrmärkte auf Wochentage.
Ad.2.) Der Gemeinde Vorstand beantragt für Marienhagen ein Jahrmarkt auf Mittwoch den 4. Juny dieses und jedesmal den 1ten Mittwoch jeden Jahres; Der andere Jahrmarkt dagegen soll ausfallen, indem ein Markt für diesen Ort ausreichend ist. Beim hiesigen Dorfe beantragen die Unterzeichneten, die Verlegung der bisherigen Sonntagsmärkte auf den nächstfolgenden Mittwoch als am passendsten.
Für die Richtigkeit dieses Auszuges
Der Bürgermeister
Bauer
Die Verleihung des Marktrechtes war ursprünglich ein Recht des Kaisers gewesen. Diese Vergünstigung wurde nur solchen Orten zuerkannt, die durch ihre Bedeutung als Verkehrsmittelpunkte die Gewähr dafür boten, den Schutz und die Führung der Angelegenheiten der umliegenden Orte zu übernehmen. Mancher solcher Marktflecken hat sich in mittelalterlicher Zeit zur Stadt herausgebildet.
Auch in Marienhagen waren durch das Auftreten des Johanniterordens die Bedingungen zum Aufschwung durchaus gegeben. In der kaiserlosen Zeit war die Verleihung des Marktrechtes an die Grafen übergegangen. So bewilligte laut Urkunde Graf Sebastian von Sayn und seine Gemahlin Mechtildis von Homburg am 16. Mai 1330 auf Bitten der Brüder von St. Johannes Baptista der „ville“ Marienhagen jährlich zwei Jahrmärkte. Schon damals muss der Ort aus der Reihe der übrigen Anwesen herausgetreten sein. Denn die Bezeichnung „ville“ kam nur Hauptorten mit Rittersitzen zu. Im Homburgischen genossen außerdem nur die Orte Wiehl und Nümbrecht diese Bevorzugung.
Durch die Verleihung des Marktrechtes war der Grundstein zu Marienhagens weiterer Entwicklung gelegt. Die Jahrmärkte bildeten die Höhepunkte des wirtschaftlichen und kirchlichen Lebens im Ordensgebiet. Sie bestanden bis zum Jahre 1872. Der erste Markttag war anfangs auf Peter und Paul (29. Juni) - später wurde der Tag auf Anfang Juni verlegt - und der zweite am 30. November. Es wurden Landesprodukte, Wolldecken und allerlei gewerbliche Erzeugnisse feilgeboten. Mit dem Markt war eine Kirmes (Kirchmesse) verbunden.
Am Morgen des Markttages zog die fromme Beterschar dann von weit und breit nach Marienhagen zum Gotteshaus. Eine feierliche Prozession, bei der sämtliche Ordensritter aus den Aggerhöfen zugegen waren, bewegte sich durch die Straßen des festlich geschmückten Ortes. Altäre waren an Häusern errichtet und erglänzten im Blumenschmuck. In langen Reihen zogen die Andächtigen hinter der Geistlichkeit her, um auf ein Zeichen niederzuknieen, wenn der Ordenscomthur vor einem Altar betete. Am Nachmittag entfaltete sich ein buntes Treiben auf dem Platz an der Kirche und in den Straßen.
Die Märkte mit ihren Kirmessen verliefen jedoch nicht immer friedlich. In homburgischen Strafakten werden oftmals Streitigkeiten und Schlägereien auf den Märkten erwähnt, die sicher meist Folgen von Zechereien waren. Es war das Zeitalter des Faustrechtes, wo Männer und Burschen Hieb- und Stichwaffen zur eigenen Verteidigung mit sich führten.
So geschehen auch in Marienhagen: „1567 clagt Jakob Soentgen uff dem Cleff, wie ihn Rorich (Roderich) zu Fischbach, Bergisch (d. h. ein bergischer Leibeigener) uff Sonntag uff der Kirmes zu Mergenhan (Marienhagen) thatlicher, mutwilliger gestalt vnd stillschweigens vberfallen vnd ihm mit einem langen Degen eine handt über die helfte abghauen. 1569, den 6.7bris (Sept.) «
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