Gegen Ende des 18. Jahrhunderts hatte sich das Bild des Dorfes Marienhagen fast vollständig geändert. Die Dorfmauern waren gefallen, die ehemaligen Guts- und Bürgerhäuser fast alle verschwunden. Ihren Platz nahmen nun bergische Fachwerkhäuser ein. Der Fronhof wurde im Jahre 1796 an Christian Gerlach zu Freckhausen neu verpachtet. Die damals noch zum Gut gehörige Dorfmauer musste er auf seine Kosten in gutem Zustande erhalten. Sein Nachfolger, Christian Kreis aus Oberderschlag, erhielt im Jahre 1803 die besondere Verpflichtung, das Fahrloch zwischen dem Hause und dem Dorftor zu seinem Nutzen zu gebrauchen, aber keinem Dorfeingesessenen oder Fremden offenstehen zu lassen.
Neue, anders angelegte Straßen und Wege durchzogen von nun an den Ort und nur die altersgraue Kirche erinnerte noch an vergangene ruhmreiche Glanzzeiten. Die Wohnungs-, Arbeits- und Lebensverhältnisse der breiten Masse der homburgischen Bevölkerung zur damaligen Zeit kann man sich ärmlicher kaum vorstellen. Im Jahre 1805 schilderte der Elberfelder Joh. Adolf Engels seinem Bruder in Paris eine Reise durch das Oberbergische in den düstersten Farben:
„Hier im Oberbergischen kann man mehrere Stunden reisen, ehe man etwas anderes sieht als hin und wieder elendes Vieh. Die Häuser sind kleine Lehmhütten mit Stroh gedeckt, die alten verfallenen Kirchen sind mit Moos bewachsen. Der größte Teil der Bevölkerung arbeitet nur, um seine Blöße bedecken zu können. (...) Man verhöhnt hier die Forstwirtschaft durch Zerstörung der Wälder, man vernachlässigt den Wiesenbau. Armut, Aberglauben und Elend gehen Hand in Hand.“
Die Homburger Eigendynastie endete mit dem Tod Friedrich Carl’s am 15. Oktober 1743. Bereits einen Tag nach seinem Tode sandte Graf Ludwig Ferdinand von Sayn-Wittgenstein, Berleburg seine Beauftragten, um Besitz von der Herrschaft Homburg zu ergreifen. Der Vorgang der Inbesitznahme fand am 21. Oktober 1743 seinen Abschluss. Zur Geschichte der Homburger Eigendynastie ist anzumerken, dass diese im Jahre 1635 begründet wurde. Es handelte sich dabei um eine mehr oder weniger illegitime Seitenlinie des gräflichen Hauses Sayn-Wittgenstein zu Berleburg.
Seitens der Berleburger blieb man stets an den Geschicken Homburgs interessiert. So leistete man 1702 gleich zweimal militärische Hilfe, und es kam zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, die im Jahre 1736 zu einem Vergleich vor dem Reichskammergericht zu Wetzlar mit der Festlegung von Regeln bzw. Aufgaben führten. In den 1720er Jahren erreichte ein Informationsbericht die Berleburger Kanzlei. Die in Homburg herrschenden Verhältnisse wurden darin in den düstersten Farben gezeichnet. So habe das Land seit 1635 ungeheuerlich an Wert verloren. Dies wiederum wird hauptsächlich mit dem verheerenden Zustand der Wälder begründet, da der große Holzkohlebedarf der Hütten und Hämmer im Lande zu einem rücksichtslosen und unkontrollierten Kahlschlag geführt habe. Angelastet wird dieser Zustand in erster Linie den Herrschenden, also der Homburger Eigendynastie.
Sicher wurde hier Klage nicht aus früheren ökologischen Erkenntnissen geführt. Es war wohl eher die Sorge um die herrschaftlichen Einkünfte, sowie die Angst vor einer drohenden Energiekrise, die schon damals landesweit grassierte.
Mit dem Rückfall der Herrschaft Homburg an das Stammhaus Berleburg gehörten dem neuen Landesherrn u. a. die herrschaftlichen Güter und Mühlen. Dazu gehörte das herrschaftliche Gut Enselskamp und die Mahlmühle zu Alper (Alpe).
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